Corporate Governance bezeichnet den
rechtlichen und faktischen
Ordnungsrahmen für die Leitung und
Überwachung eines Unternehmens.
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat hierzu
Eckpunkte in Form von Muss-Vorschriften, Soll-Empfehlungen und Kann-Anregungen
erarbeitet. Eine dieser Empfehlungen ist die Qualitätsbeurteilung des
Aufsichtsratsgremiums in Verbindung mit konkreten Handlungsempfehlungen gemäß
Deutscher Corporate Governance Kodex.