„Der Aufsichtsrat soll regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüfen“ (DCGK Ziff. 5.6) dafür gibt es Eckpunkte in Form von Muss-Vorschriften, Soll-Empfehlungen und Kann-Anregungen.
In den letzten Jahren sind Aufgaben des Aufsichtsrats vielfältiger und anspruchsvoller geworden. Die Haftungssituation hat sich verschärft, nicht nur juristisch, sondern auch in der öffentlichen Wahrnehmung. Damit ist die Effizienz der Aufsichtsratstätigkeit stärker in den Vordergrund gerückt.
Die Öffentlichkeit, das Unternehmen und die Eigentümer erwarten inzwischen diesen regelmäßigen Nachweis (Effizienzprüfung / Board Review) über ein professionell zusammengesetztes und agierendes Kontrollgremium.