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Weltweit steigen die Anforderungen an die Qualität der Arbeit von Aufsichtsgremien. Fast alle internationalen Regelwerke fordern Leistungsbeurteilungen der Kontrollgremien.
Diese Beurteilung ist ein für viele noch ungewohntes Phänomen, und es ist schwer vorstellbar, dass z.B. Hermann Josef Abs sich einer Beurteilung seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender oder ordentliches Aufsichtsratsmitglied unterzogen hätte.
Mittlerweile haben einzelne Aufsichtsrats- oder auch Vorstandsvorsitzende von sich aus vertrauliche Bestandsaufnahmen der Tätigkeit ihrer Aufsichtsgremien initiiert. Diese haben zu grundlegenden Veränderungen der Arbeit in den Kontrollgremien geführt. Auch die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex empfiehlt in ihrem Regelwerk eine solche Qualitätsbeurteilung gem. Ziff. 5.6.
Auch hat mittlerweile die häufige Kritik über die hiesige Aufsichtsratspraxis bei vielen Aufsichtsratsmitgliedern zu Unsicherheiten hinsichtlich ihres eigenen Selbstverständnisses geführt. Erst die vertrauliche Bestandsaufnahme ihrer Tätigkeit gibt den einzelnen Mitgliedern die Möglichkeit, Irritationen und Kritikpunkte in der eigenen Rollenwahrnehmung als auch in der des gesamten Gremiums zu identifizieren.
Das überraschende Ergebnis ist, dass individuelle Kritik an der Arbeit eines Aufsichtsgremiums meist von der Mehrzahl der Mitglieder geteilt wird, diese aber im Plenum vorher nie zur Sprache kam. Eine weitere Erfahrung: Es ist kein Zufall, dass es überdurchschnittlich starke Aufsichtsratsvorsitzende sind, die eine solche Bestandsaufnahme initiieren. |
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Grundsätzliches zur Effizienzprüfung! |
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